Denkmalschutz



Wer an ein Immobilieninvestment zur Altersvorsorge denkt, meint häufig die Bestandsimmobilie oder Neubauimmobilie mit den üblichen Abschreibungssätzen.

Einen wesentlich höheren Steuerhebel verschaffen Denkmalschutzobjekte mit erhöhter Abschreibung. Nach §7 h, i EStG (Denkmalschutz-AfA) kann der Sanierungskostenanteil innerhalb von 12 Jahren zu 100% abgesetzt werden. Dies führt in diesem Zeitraum bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe                  von € 100.000 bei Verheirateten zu einer Steuerersparnis von insgesamt rd. € 79.000.
Aufgrund dieses erheblichen Steuerhebels fließt bei diesem Investment i d. R. keine Liquidität ab sondern es realisiert einen Überschuss, welcher intelligenterweise für den weiteren Vermögensaufbau genutzt werden sollte.

Die Qualität dieser Objekte ist fast mit der eines Neubaus zu vergleichen, da die Immobilie kernsaniert wird und lediglich „die Hülle“ verbleibt. Zu beachten ist hierbei     u. a. die Auswahl des Standortes, die Qualität des Bauträgers sowie eine gute Miet- und Hausverwaltung, damit für den Anleger kein Verwaltungsaufwand entsteht. Für vorsichtige Anleger wird meist eine Mietgarantie oder ein Mietpool für die ersten Jahre zur Verfügung gestellt.